Fachgerechte Wartung von RWA-Anlagen: Sicherheit, Pflichten und Haftung

Die regelmäßige Wartung von RWA-Anlagen ist entscheidend, damit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren und Betreiberpflichten erfüllt werden. Für Gebäudebetreiber, Facility Manager und Verantwortliche in der Gebäudetechnik geht es dabei nicht nur um die technische Betriebsbereitschaft, sondern auch um Sicherheit, Dokumentation und Haftungsminimierung. Erfahren Sie, was bei der RWA-Wartung und Dokumentation wichtig ist, welche Vorschriften und Prüffristen gelten, wer die Wartung durchführen darf und worauf es bei einer fachgerechten Instandhaltung ankommt.

Wie oft

Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?

RWA-System von GEZE © GEZE GmbH

In der Regel muss eine RWA-Anlage mindestens einmal jährlich bzw. binnen einer Jahresfrist gewartet werden. Das konkrete Wartungsintervall kann anlagenspezifisch enger sein. Je nach Anlage, verbauter Technik, Herstellerangaben und Nutzung des Gebäudes können auch kürzere Wartungsintervalle erforderlich sein. Zudem sind eventuelle Vorgaben aus Brandschutzkonzept, Bauauflagen oder Betreiberpflichten zu beachten. In vielen Bundesländern sind RWA-Anlagen zusätzlich zu den jährlichen Wartungen in regelmäßigen Abständen durch einen anerkannten Sachverständigen zu prüfen. Diese wiederkehrenden Prüfungen sind in den jeweiligen Landesregelungen verankert und erfolgen je nach Bundesland typischerweise alle 3 bis 6 Jahre.

Worin unterscheiden sich RWA-Wartung und RWA-Prüfung?

Kurz gesagt: Die wiederkehrende RWA-Prüfung kontrolliert, ob die Anlage ordnungsgemäß funktioniert und betriebsbereit ist. Die fachkundige RWA-Wartung umfasst darüber hinaus alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit dauerhaft zu erhalten, wie Inspektion, Reinigung, Nachstellung sowie gegebenenfalls der Austausch verschlissener Bauteile. 

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Vorschriften/Normen

Welche Vorschriften und Normen gelten für die Wartung und Prüfung von RWA-Anlagen?

Nach § 14 MBO (Musterbauordnung) sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über die jeweiligen Landesbauordnungen, die Technischen Baubestimmungen und die einschlägigen Produkt- und Systemnormen. Welche Vorschriften speziell für die Wartung von RWA-Anlagen konkret gelten, hängt von Gebäudeart, dem jeweiligen Landesrecht sowie den im RWA-System verbauten Komponenten ab. Maßgeblich sind also immer die rechtlichen Betreiberpflichten sowie die Vorgaben aus Normen, Zulassungen und Herstellerunterlagen.
In Deutschland gilt für RWA-Wartungen in der Praxis ein Zusammenspiel aus:

  • Bauordnungsrecht sowie ergänzenden Vorschriften aus dem Brandschutzrecht
  • Produktnormen wie der DIN 18232 und der europäischen DIN EN 12101
  • Hersteller- und Zulassungsunterlagen 
     
WER DARF PRÜFEN

Wer darf die Wartung und Prüfung einer RWA-Anlage durchführen?

GEZE Service kümmert sich um die Wartung und Prüfung Ihrer RWA-Anlage. © Karin Fiedler / GEZE GmbH

Neben den rechtlichen Vorgaben stellt sich in der Praxis die Frage, wer die Wartung durchführen darf. Die Wartung einer RWA-Anlage darf nur durch eine fachkundige und qualifizierte Fachfirma beziehungsweise geschultes Fachpersonal erfolgen. Entscheidend sind Kenntnisse in der RWA-Technik, geeignete Fachkompetenz nach den einschlägigen Regeln sowie im Regelfall produktspezifischen Schulungen des Herstellers. Normativ wird das durch DIN 18232-10 gestützt: Die Norm legt Anforderungen an Dienstleister fest, die unter anderem Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Bereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen. Wichtig in der Praxis: Nicht jede Elektro- oder Haustechnikfirma ist automatisch für die RWA-Wartung qualifiziert. Für die Benennung als „befähigte Person zur Wartung von RWA-Anlagen“ werden produktspezifische Schulungsnachweise der jeweiligen Systemhersteller und Komponentenlieferanten benötigt.

Hier finden Sie die GEZE Schulungen zu RWA-Anlagen

Umfang/Ablauf

Umfang/Ablauf der Wartung und Prüfung einer RWA-Anlage

BETREIBERPFLICHTEN

Pflichten für Betreiber

Betreiber unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht und müssen sicherstellen, dass ihre RWA-Anlagen zuverlässig funktionieren. © Karin Fiedler / GEZE GmbH

Betreiber unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht und müssen sicherstellen, dass ihre RWA-Anlagen keine vermeidbaren Gefahren verursachen und im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Um RWA-Anlagen in einem sicheren und funktionsfähigen Zustand zu halten, sind daher neben der jährlichen Wartung durch eine qualifizierte Fachfirma für Betreiber bei RWA-Anlagen je nach Gebäude, Bundesland und Anlagenkonzept zusätzliche, regelmäßige Betreiberkontrollen in Form von Sichtkontrollen und Funktionsprüfungen vorgesehen. Maßgeblich sind die jeweilige Prüfverordnung, Herstellerangaben und die Vorgaben aus Brandschutzkonzept und Zulassung .
 

Mängel an einer RWA-Anlage werden in der Regel im Rahmen der fachkundigen Prüfung oder Wartung erkannt und im Prüfbuch dokumentiert. Typische Hinweise können dabei Fehlermeldungen an der RWA-Zentrale, Störungen einzelner Komponenten oder Abweichungen bei Funktionsprüfungen sein.
Unabhängig von der jährlichen Wartung sind Betreiber jedoch verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen durchzuführen, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Diese können – je nach Nutzung und Gebäude – wöchentlich oder sogar täglich erforderlich sein.

Bei diesen regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen sollten Betreiber und/oder Facility Manager insbesondere folgende Punkte beachten:

  • Statusanzeigen und Meldungen an Bedienelementen oder Steuerzentralen 
  • offensichtliche Beschädigungen oder Verschmutzungen 
  • ungewöhnliche Geräusche oder Fehlfunktionen, insbesondere bei Anlagen mit kombinierter Lüftungsfunktion, zum Beispiel im normalen Lüftungsbetrieb

Wichtig: Diese regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen ersetzen keine fachkundige Wartung oder Prüfung. 

Haftung

Gibt es Haftungsrisiken bei fehlender Prüfung und Wartung?

Betreiber sind verpflichtet, regelmäßige Wartung, Nachweise und Mängelbeseitigung zu organisieren. Wenn eine RWA im Brandfall versagt und Wartung oder Dokumentation fehlen, kann der Betreiber bzw. die verantwortliche Person haftbar gemacht werden. Gerade im Ernstfall zeigt sich, wie kritisch die Funktionsfähigkeit jeder einzelnen Komponente ist. So ist beispielsweise ein defektes oder nicht funktionierendes RWA-Fenster kein Komfortmangel, sondern ein sicherheitsrelevanter Defekt. Anders als ein Fenster zur täglichen Lüftung erfüllt es als Teil einer RWA-Anlage eine lebenswichtige Schutzfunktion und muss im Störungsfall umgehend instandgesetzt werden. 

Mögliche Haftungsrisiken

  • Bußgelder oder Betriebseinschränkungen
  • Zivilrechtliche Ansprüche, etwa wegen Personen- oder Sachschäden nach einem Brand
  • Strafrechtliche Risiken, wenn wegen unterlassener Wartung eine Gefährdung entsteht oder Pflichten verletzt wurden
  • Versicherungsprobleme bis hin zur Leistungsablehnung bei nachweisbarer Pflichtverletzung

Die beste Absicherung ist eine jährliche Wartung durch eine qualifizierte Fachfirma, saubere Dokumentation im Prüfbuch und die zeitnahe Beseitigung möglicher Mängel.

Service

Mit dem passenden Servicevertrag sind Sie auf der sicheren Seite

Ein maßgeschneiderter Servicevertrag für Ihre RWA-Anlagen sorgt dafür, dass alle Prüf- und Wartungsfristen zuverlässig eingehalten werden, Mängel frühzeitig erkannt werden und Sie im Ernstfall rechtlich und organisatorisch auf der sicheren Seite sind. Sichern Sie sich jetzt eine fachgerechte Betreuung und regelmäßige Wartung Ihrer RWA-Anlagen und vermeiden Sie unnötige Ausfall- und Haftungsrisiken. 

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Als GEZE Servicevertragskunde profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

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