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- Verlost wird ein Pizzaofen an eine Person.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch den Einwurf der vollständig ausgefüllten Postkarte in die dafür vorgesehene Box. Die Postkarte liegt auf dem Messestand von GEZE auf der FENSTERBAU FRONTALE bereit. Auf der Postkarte sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Unternehmen. Die Box steht ebenfalls auf dem Messestand. Aus allen teilnahmeberechtigten Personen wird ein/e Gewinner/in per Losverfahren ermittelt.
- Das Gewinnspiel beginnt am 19.03.2024 und endet am 22.03.2024. Nur während dieses Zeitraums eingegangene Einsendungen werden berücksichtigt. Dienstag 19.03.2024 bis Donnerstag 21.03.2024, kann während den Messezeiten von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Gewinnspiel teilgenommen werden. Freitag 22.03.2024 findet das Gewinnspiel nur von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.
- Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland, die während des angegebenen Zeitraums auf dem GEZE Messestand anwesend waren. Pro Person darf nur eine Postkarte ausgefüllt werden und somit einmal am Gewinnspiel teilgenommen werden.
- Der/die Gewinner/in wird bis zum 22.04.2024 benachrichtigt. Meldet sich der/die Gewinner/in bei erbetener Antwort nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein/e neue/r Gewinner/in ermittelt oder der Preis karitativen Zwecken zugeführt.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind GEZE Mitarbeiter (auch verbundener Unternehmen) und deren Familienmitglieder.
- Eine Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. der Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung, Manipulation, Rechtsverstöße etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines/r Teilnehmers/in verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
- Veranstalter des Gewinnspiels ist die GEZE GmbH, Reinhold-Vöster-Str. 21-29, 71229 Leonberg. Das Gewinnspiel wird in Deutschland veranstaltet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer/innen ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die zur Kontaktaufnahme mit dem/der Gewinner/in erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels speichert. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Teilnahme, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert, genutzt und verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, die nicht mit der Organisation des Gewinnspiels befasst sind, findet nicht statt. Auf Wunsch wird der Veranstalter jedem/er Teilnehmer/in unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Gewinnspiels gespeichert wurden, mitteilen und wird diese auf Anfrage umgehend unentgeltlich vernichten. Hierzu genügt eine formlose Nachricht an den Veranstalter. Der/die Teilnehmer/in des Gewinnspiels ist mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck ausdrücklich einverstanden. Mehr Informationen zum Datenschutz bei GEZE finden Sie unter https://www.geze.de/de/datenschutz. Zusätzlich können Sie die Datenschutzerklärung am Stand einsehen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.